Das Jobcenter unterstützt hilfebedürftige Menschen bei der Integration in den Arbeitsmarkt, indem es Chancen eröffnet. Diesbezüglich können berufliche Abschlüsse nachgeholt oder Aus- und Weiterbildungen gefördert werden. Dieses Ziel wird durch den Erhalt des Bürgergeldes erreicht, indem der Lebensunterhalt gesichert ist. Durch eine umfassende und bedarfsorientierte Beratung kann der individuelle Weg gemeinsam geplant und somit die beruflichen Ziele verfolgt werden.

Die Eingliederung in den Arbeitsmarkt wird beispielsweise durch folgende Aspekte gefördert:

  • Förderung des nachträglichen Berufsabschlusses
  • Unterstützung des Erwerbs von Grundkompetenzen
  • Erhalt eines monatlichen Weiterbildungsgeldes in Höhe von 150 € für die Teilnahme an einer abschlussbezogenen Weiterbildung
  • Erhalt eines Bürgergeld-Bonusses in Höhe von 75 € für die Teilnahme an speziellen Fördermaßnahmen

Eingliederungsleistungen

Das Jobcenter Landkreis Kusel kann die unten aufgeführten Eingliederungsleistungen erbringen. Die Entscheidung über eine für Sie in Frage kommende Förderung trifft die für Sie zuständige persönliche Ansprechpartnerin oder persönlicher Ansprechpartner. Förderleistungen werden nur auf Antrag gewährt, der rechtzeitig gestellt werden muss. Nehmen Sie deshalb vor Beginn der Förderung Kontakt mit der für Sie zuständigen persönliche Ansprechpartnerin oder persönlicher Ansprechpartner auf.

Arbeitsgelegenheiten Mehraufwandsvariante

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte üben zumutbare, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aus, die im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich, wettbewerbsneutral sowie arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sind. Für die Tätigkeit werden zuzüglich zum Bürgergeld eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,25 €  (laut Zuweisungsschreiben) für jede geleistete Stunde gezahlt. Die Arbeitszeit darf monatlich 100 Stunden nicht übersteigen. Die Absicherung in der Unfallversicherung hat der Träger der Maßnahme zu gewährleisten.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie einen hilfsbedürftigen Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen einstellen. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder für Schwerbehinderte Menschen sind längere Förderzeiten und höhere Zuschüsse möglich. Die Höhe und die Dauer der Förderung richten sich nach dem Umfang der Minderleistung des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Weiteres erfahren Sie auf der Seite Arbeitgeberservice

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Für die Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Weiterbildung wird ein Bildungsgutschein ausgestellt. Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung für die Übernahme der Kosten für die entsprechende Weiterbildungsmaßnahme. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können ebenfalls erstattet werden.

Die Ausstellung eines Bildungsgutscheines setzt voraus, dass ein individuell notwendiger Qualifizierungsbedarf festgestellt wird. Die Feststellung trifft Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder persönlicher Ansprechpartner und setzt eine persönliche Beratung voraus. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Aus- und Weiterbildung

Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Das Jobcenter kann Dritte mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beauftragen. Diese Maßnahmen dienen der Eignungsfeststellung und Kenntnisvermittlung. Die Maßnahme kann auch bis zu einer Dauer von 4 Wochen bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Eventuell anfallende Fahr- und Kinderbetreuungskosten können übernommen werden.

Vermittlungsbudget

Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende können aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden. Die Förderung umfasst folgende Leistungen:

  • Bewerbungskosten
  • Reisekosten zum Vorstellungsgespräch
  • Fahrkosten für Pendelfahrten
  • Kosten für getrennte Haushaltsführung
  • Kosten für den Umzug
  • Fahrkosten zum Antritt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle
  • Kosten für Arbeitsmittel
  • Unterstützung der Persönlichkeit

Erklärhilfen

Was ist eine Eingliederungsvereinbarung? Was ist Ortsabwesenheit? Diese und andere Begriffe werden in kurzen Videos erklärt.