Wozu dient das Bildungs- und Teilhabepaket?
Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern aus finanziell schwächeren Familien ermöglicht werden, an den notwendigen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten teilzunehmen.
Wer ist antragsberechtigt?
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die
- eine Kindertageseinrichtung besuchen
- eine allgemeinbildende Schule besuchen (und unter 25 Jahre alt sind)
- eine berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (und unter 25 Jahre alt sind)
und eine der folgenden Grundleistungen erhalten:
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Grundsicherung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG
Welche Leistungen können beantragt werden?
Übernahme der Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
Es wird ein Zuschuss für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung gewährt. Die Kosten werden in voller Höhe mit dem jeweiligen Träger abgerechnet.
Eintägige und mehrtägige Klassenfahrten bzw. Fahrten der Kindertageseinrichtung
Es werden die berücksichtigungsfähigen Kosten für eine eintägige oder mehrtägige Klassenfahrt, nach Vorlage einer Bestätigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung, übernommen. Vordruck
Leistungen für Schulbedarf
Für jeden Schüler oder jede Schülerin wird ein Betrag in Höhe von 195,00 € pro Schuljahr für Schulbedarf gezahlt. Die Auszahlung erfolgt zum 01.08. in Höhe von 130,00 € und zum 01.02. in Höhe von 65,00 €. Dem Jobcenter ist ein Nachweis über den Schulbesuch vorzulegen (Schulbescheinigung). Der persönliche Schulbedarf wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.
Angemessene Lernförderung
für Schülerinnen und Schüler kann, wenn schulische Angebote nicht ausreichen, eine angemessene Lernförderung beantragt werden, um bestehende Lerndefizite zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen. Die Lernförderung kann nur gewährt werden, wenn eine entsprechende Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit und den Umfang vorliegt. Vordruck
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren kann ein monatlicher Betrag bis zu maximal 15,00 € für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote gewährt werden. Darunter fallen z.B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Beiträge für Musikschulen oder Ferienfreizeiten. Vordruck
Schülerbeförderung
die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächsten Schule werden übernommen, sofern die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht bereits von anderer Stelle übernommen werden.
Die genannten Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket werden durch den Antrag auf SGB II Leistungen mit beantragt.
Zusätzlich erforderlich ist das Formular für Bildung und Teilhabe um den entsprechenden Bedarf dem Jobcenter mitzuteilen.
Wo erhalten Sie die Formulare?
Das Formular für Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten Sie hier.
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
- Name: Claudia Dorn
- Telefon-Nr: 06381/99698-146
- Fax-Nr: 06381/99698-120
- E-Mail: jobcenter-Leistung@kv-kus.de
- Zimmer-Nr: 14